Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Hotel - Spreewaldeck

Sehr geehrter Gast, sehr geehrter Veranstalter,

wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt im Hotel – Spreewaldeck entschieden haben.

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachstehend Gast) und dem Hotel- Spreewaldeck (nachstehend H-S)

Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem Hotel - Spreewaldeck geschlossenen Vertrages. Lesen Sie diese Bedingungen bitte daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

1.1 Mit der Buchung von Übernachtungen bietet der Gast H-S den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Mit der Buchung von Veranstaltungsräumlichkeiten, bietet der Gast dem H-S den Abschluss eines Mietvertrages an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.

1.2. Der Vertrag mit dem H-S kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch das H-S. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Reservierungen

2.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem H-S ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch das H-S grundsätzlich zum Vertragsschluss.

2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem H-S bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des H-S.

3. Leistungen und Preise

3.1 Für den Umfang der vom H-S vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot ausgeschriebenen, sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.

3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.

4. Bezahlung

Die Bezahlung des Beherbergungs- bzw. Mietpreises erfolgt, soweit zwischen H-S und dem Gast nichts anderes vereinbart ist spätestens bei Abreise.

5. Rücktritt des Gastes

5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages / Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

5.2 Für Beherbergungsverträge, die für eine Personengruppe von bis zu 10 Personen abgeschlossen wurden, gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht bis 3 Tage vor Anreise.
Für Beherbergungsverträge, die für eine Personengruppe von 10 bis 30 Personen abgeschlossen wurden, gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht bis 28 Tage vor Anreise, wenn der Rücktritt für mehr als 50 % der Teilnehmer der angemeldeten Gruppe beträgt und ein kostenloses Rücktrittsrecht bis 14 Tage vor Anreise, wenn der Rücktritt für weniger als 50 % der angemeldeten Gruppenteilnehmer erfolgt.
Für Beherbergungsverträge, die für eine Personengruppe von mehr als 30 Personen abgeschlossen wurden, gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht bis 60 Tage vor Anreise wenn der Rücktritt für mehr als 50 % der Teilnehmer der angemeldeten Gruppe beträgt und ein kostenloses Rücktrittsrecht bis 28 Tage vor Anreise wenn der Rücktritt für weniger als 50 % der angemeldeten Gruppenteilnehmer erfolgt.
Ansonsten gelten folgende Vorschriften.

5.3 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft / Veranstaltungsräumlichkeiten (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des H-S auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen. Das H-S hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die es sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.

5.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Bemessungen ersparter Aufwendungen, hat der Gast im Rahmen des Beherbergungsvertrages die folgenden anteiligen Kosten an das H-S zu zahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. oder Kosten für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten (siehe hierzu unter 9.) und betragen prozentual:

Bei Übernachtung 90%
Bei Übernachtung mit Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%

des vereinbarten Gesamtpreises.

5.5 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem H-S gegenüber den Nachweis einer höheren Aufwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.

5.6 Der Rücktritt ist ausschließlich direkt gegenüber dem H-S zu erklären. Die Rücktrittserklärung sollte immer schriftlich erfolgen.

5.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Dies ist möglich zum Beispiel über die Hanse Merkur Reiseversicherung AG.

6. Obliegenheiten des Gastes / Reklamationen

6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem H-S Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen.

6.2 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch das H-S erfolgt ist.

6.3 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom H-S verweigert wird.

6.4 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem H-S vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des H-S zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

7. Haftung des Hotel-Spreewaldeck

7.1 Die vertragliche Haftung des H-S für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom H-S weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Gast entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.

7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des H-S für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8. An- und Abreisezeiten

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

8.2 Bei einer voraussichtlichen Ankunft des Gastes nach 18 Uhr am Anreisetag, ist der Gast verpflichtet, H-S hiervon rechtzeitig telefonisch zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist H-S berechtigt, die Unterkunft ab 18.00 Uhr anderweitig zu belegen.

8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bitte bis 11 Uhr zu räumen.

9. Besondere Hinweise für Veranstalter

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt deren Einhaltung sowie die Einhaltung aller sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen.
Im Fall der Absage von Veranstaltungen bzw. der Stornierung von Tagungsräumen gelten folgende Stornierungsfristen und -kosten als vereinbart:
Bis 8 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
Unter 8 Tagen vor Veranstaltung: vereinbarter Gesamtpreis
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des H-S zulässig.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Der Gast kann das H-S nur an dessen Geschäftssitz verklagen.

10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen des H-S und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.3 Ansonsten ist für Klagen des H-S gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des H-S maßgebend.

Stand: Februar 2010